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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pferd wurde besichtig und ausprobiert, vom Käufer geritten und gefahren. Der Käufer verzichtet bewusst auf eine Ankaufsuntersuchung. Die Gewährleistungspflicht wird auf 1 Jahr reduziert. Der Verkäufer übernimmt keine Garantie, dass der Käufer reiten und fahren kann, so wie der Verkäufer.

Sämtliche Kosten, die ab Übernahme des Pferdes entstehen (Transport-, Tierarzt-, Futter- und Pensionskosten), trägt zu 100% der Käufer. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung besteht daher ein Anspruch auf Rückerstattung des reinen Verkaufspreises oder der Umtausch gegen ein gleichwertiges Pferd. Dem Käufer ist bekannt, dass es sich bei dem gekauften Pferd um ein junges, noch nicht perfekt ausgebildetes Tier handelt. Transportschäden und Transporterkrankungen können nicht ausgeschlossen werden.

Mängelrügen sind innerhalb 14 Tagen schriftlich zu erheben. Der Käufer erkennt mit seiner Unterschrift an, dass eine Haftung wegen bestimmter Eigenschaften nur stattfindet, wenn die Zusicherung schriftlich erfolgt. Im Falle einer Wandlung erklärt sich der Käufer bereit, ein gleichwertiges Pferd abzunehmen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile ausschließlich Kamenz.

Es ist nicht auszuschließen, dass Stuten (Verkaufspferde) tragend sind. Darauf haben wir keinen Einfluss. Dies ist kein Mangel. Für die korrekten Angaben in den Dokumenten übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Der Verkäufer behält sich vor, gewisse Unkostenpauschalen gegenüber dem Käufer zu erheben (für das vorführen, vorreiten, Probereiten, Probefahren, Transportieren und reservieren). Das Probereiten und fahren im gesamten Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle, Verletzungen und Beschädigungen wird keine Haftung übernommen. Reiten auf eigene Gefahr.

 

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